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Around Europe auf Deutsch

Nr 271 April 2005

Inhaltsverzeichnis

Lesen Sie hier weiter oder klicken Sie einen der Titel um den entsprechenden Artikel zu sehen:

Konferenz "Partner in der Prävention"

Eine Million europäische Friedensaktivisten können etwas ändern

Die EU bei der UNO
Nachrichten in Kürze
 

Konferenz "Partner in der Prävention" 
Vom 23.-bis zum 24. März veranstaltete die luxemburgische EU-Präsidentschaft, das Europäische Friedensbüro ("European Peacebuilding Liaison Office", EPLO), die Madariaga-Stiftung und die Folke-Bernadotte-Akademie von Schweden eine Konferenz, um die Fähigkeiten der EU, auf gewaltsame Konflikte zu reagieren, zu verbessern, und um in einen Dialog mit zivilgesellschaftlichen Organisationen, die auf diesem Gebiet arbeiten, einzutreten.

Die Konferenz mit dem Titel "Partner in der Prävention: von der Theorie zur Praxis - ziviles Krisenmanagement der EU und Entwicklungspolitik, nachhaltige Vorgehensweisen zur Ausbildung und Beteiligung der Zivilgesellschaft" verlief in der Nachfolge der Arbeit durch die irische und niederländische Präsidentschaften für die Stärkung ziviler Möglichkeiten im Krisenmanagement. Ziel der Konferenz war es, weitere Diskussionen zu diesem Thema zu entfachen.

An der Konferenz nahmen über die zwei Tage ca. 130 Teilnehmer teil, darunter Beamte der EU-Institutionen und Repräsentanten zahlreicher zivilgesellschaftlicher Gruppen, sowohl aus der EU als auch aus Ländern die Konflikten betroffen sind. Unter den Vortragenden befand sich Javier Nino-Perez von der Einheit für Konflikt-Prävention bei der Europäischen Kommission und Gyorgi Tatar von der Einheit für Politik des Rates der Europäischen Union.

Die wichtigsten Themen der Konferenz umfassten

• Verbessern der Zusammenarbeit zwischen EU und der Zivilgesellschaft zur Unterstützung der Prävention und Auflösung von Konflikten

• Wie nachhaltige Vorgehensweisen für Ausbildung auf diesem Gebiet zu entwickeln sind

• Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen EU und UN in der Konfliktprävention.

EPLO wird in den nächsten Monaten einen vollständigen Bericht über die Konferenz veröffentlichen, und QCEA wird einige der Themen, die in der Konferenz behandelt wurden, in den folgenden Ausgaben von Around Europe näher in Augenschein nehmen.

Robin Bloomfield
Übersetzung: Helge Moog

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Eine Million europäische Friedensaktivisten können etwas ändern
In der Friedensbewegung hat es eine Menge Diskussionen über den Vertrag gegeben, mit dem eine Verfassung für Europa ins Leben gerufen werden soll. Faßt man es zusammen, drehten sich diese Diskussionen um die Frage, ob die Militarisierung der EU, welche in dem Verfassungsvertrag eingebettet ist, Friedensaktivisten dazu führen sollte, in Referenden gegen diesen zu stimmen.

Dieser Artikel behandelt diese Debatte nicht. Meiner Ansicht nach steht es außer Frage, dass die Militarisierung eine negative Entwicklung in der Europäischen Union darstellt. Besonders schädlich ist, dass dieses in einen Verfassungsvertrag aufgenommen wurde, wo es in Zukunft nur schwer wieder zu verändern sein wird.

Dieser Artikel behandelt eine andere Möglichkeit, graduelle Änderungen in der europäischen Binnen- und Sicherheitspolitik herbeizuführen, die die Friedensbewegung bedenken könnte. Es wird nicht einfach werden, aber es könnte eine Möglichkeit sein und ist sicherlich einen Versuch wert.

Artikel I-47(4) des Verfassungsvertrages lautet:

"Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, deren Anzahl mindestens eine Million betragen und bei denen es sich um Staatsangehörige einer erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten handeln muss, können die Initiative ergreifen und die Kommission auffordern, im Rahmen ihrer Befugnisse geeignete Vorschläge zu Themen zu unterbreiten, zu denen es nach Ansicht jener Bürgerinnen und Bürger eines Rechtsakts der Union bedarf, um die Verfassung umzusetzen. Die Bestimmungen über die Verfahren und Bedingungen, die für eine solche Bürgerinitiative gelten, einschließlich der Mindestzahl von Mitgliedstaaten, aus denen diese Bürgerinnen und Bürger kommen müssen, werden durch Europäisches Gesetz festgelegt."

In diesem Artikel gibt es einige Begriffe, die das Entstehen einer solchen Bürgerinitiative unsicherer machen als man hoffen könnte. Da gibt es zunächst den Begriff der "Aufforderung"; bedeutet er, dass die Kommission, einmal "aufgefordert", verpflichtet ist, zu handeln? Rechtlich gesehen nicht. Politisch gesehen würde ich die Kommission das gerne versuchen sehen! Vor allem, wenn die Friedensbewegung es schafft, zeitgleich zu handeln und sehr bald, nachdem die Verfassung in Kraft getreten ist. Die Kommission, und mit ihr die Europäische Union, würde massiv an Glaubwürdigkeit verlieren, ignorierten sie eine Eingabe von einer Million Bürgern.

Dann gibt es da den "Bedarf nach einem Rechtsakt… um die Verfassung umzusetzen…". Dies ist nun ein Paradies für einen Rechtsanwalt. Natürlich ist diese Wortwahl offen für eine ganze Bandbreite von Interpretationen. Praktisch bedeutet es aber schlicht und einfach: wenn die Friedensbewegung will, dass die Kommission einen angemessenen Vorschlag unterbreitet, dann wird sie begründen müssen, warum es für das Inkrafttreten der Verfassung notwendig ist.

Was sagt die Verfassung also über die Ziele der Europäischen Union, soweit es sich um Frieden dreht?

Erstens, die Präambel:

"IN DER ÜBERZEUGUNG, dass ein nach schmerzlichen Erfahrungen nunmehr geeintes Europa auf dem Weg der Zivilisation, des Fortschritts und des Wohlstands zum Wohl aller seiner Bewohner, auch der Schwächsten und der Ärmsten, weiter voranschreiten will, dass es ein Kontinent bleiben will, der offen ist für Kultur, Wissen und sozialen Fortschritt, dass es Demokratie und Transparenz als Grundlage seines öffentlichen Lebens stärken und auf Frieden, Gerechtigkeit und Solidarität in der Welt hinwirken will,…"

Zweitens, die Ziele, wie sie in Artikel I-3 niedergelegt sind:

"In ihren Beziehungen zur übrigen Welt schützt und fördert die Union ihre Werte und Interessen. Sie leistet einen Beitrag zu Frieden, Sicherheit, globaler nachhaltiger Entwicklung, Solidarität und gegenseitiger Achtung unter den Völkern, zu freiem und gerechtem Handel, zur Beseitigung der Armut und zum Schutz der Menschenrechte, insbesondere der Rechte des Kindes, sowie zur strikten Einhaltung und Weiterentwicklung des Völkerrechts, insbesondere zur Wahrung der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen." (Absatz 4)

Was könnte dies praktisch bedeuten? Nimmt man als Beispiel, worauf sich QCEA in dieser Beziehung konzentriert hat, so haben wir Lobby-Arbeit betrieben, anfangs für eine europäische Friedensbehörde, und jüngst für die Verstärkung der Fähigkeiten der Europäischen Union für Konflikttransformation und Friedensschaffung.

Wir glauben, dass die Schaffung von Frieden durch die Ziele der Verfassung abgedeckt wird. Wir glauben auch, dass ein nachhaltiger Frieden nur mit zivilen Mitteln erreicht werden kann. Ferner sind wir der Ansicht, dass die EU unverhältnismäßig viel Aufwand und Ressourcen in ihre militärischen Fähigkeiten und unverhältnismäßig wenig Aufwand und Ressourcen in ihre zivilen Möglichkeiten steckt. Wir würden also argumentieren, dass die EU, um ihre Ziele erfolgreich und nachhaltig zu erreichen, sich dahingehend entwickeln muß, ihre zivilen Möglichkeiten zu verstärken. Eine gute Möglichkeit, dies zu tun, wäre die Einrichtung einer europäischen Friedensbehörde, die sich darauf konzentrieren würde.

Daher könnte sicherlich argumentiert werden, dass der Vorschlag, eine solche Behörde einzurichten, die in Artikel I-47(4) genannten Voraussetzungen erfüllt.

Wir sagen nicht, dass dies einfach werden wird. Wir sagen nicht, dass solch ein Vorgehen garantiert funktionieren wird. Aber andererseits ist die Schaffung von Frieden noch nie wie ein Spaziergang im Park gewesen!

So lasst uns also organisiert vorgehen. Laßt uns nicht einmal auf die Ratifizierung der Verfassung warten. Laßt uns das tun, was die Mitgliedsstaaten in Bezug auf Militarisierung taten und vorpreschen. Laßt uns einen Vorschlag auf der Basis entwerfen, auf der wir die Kommission einladen können, "einen angemessenen Vorschlag zu unterbreiten".

Alles, was wir dann zu tun haben, ist, eine Million Unterschriften zu sammeln. Sicherlich ist das kein Problem für die europäische Friedensbewegung? Und lasst uns sicherstellen, dass wir Unterschriften aus so vielen Ländern wie möglich haben, mindestens jedoch aus 75% der Mitgliedsstaaten.

Der erste Schritt besteht darin, einen Vorschlag zu entwerfen. Wir werden unseren Vorschlag in der nächsten Ausgabe von Around Europe veröffentlichen sowie auf unseren Internet-Seiten platzieren. Wenn Ihr Euch inhaltlich an diesem Vorschlag beteiligen wollt, nehmt Kontakt mit Martina Weitsch auf unter mweitsch@qcea.org - wir werden sicherstellen, dass Ihr Einblick in den Entwurf erhaltet. Wir würden auch gerne hören, ob Ihr oder Organisationen, an denen Ihr beteiligt seid, beim Sammeln von Unterschriften helfen könntet, nachdem der Vorschlag feststeht.

Martina Weitsch
Übersetzung: Helge Moog

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Die EU bei der UNO
Jetzt, da Kofi Annan seinen Bericht zur UNO-Reform vorgestellt hat, ist es sinnvoll, sich die Interaktion und Einflussnahme der EU und ihrer Mitgliederstaaten auf die UNO und ihre Arbeit anzusehen.

Alle EU Mitgliederstaaten sind gleichzeitig Mitglieder der UNO, und seit 1974 hat die Europäische Gemeinschaft Beobachterstatus bei der UNO. Seit Einführung der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik 1992, hat die Kooperation und Koordination zwischen EU Mitgliederstaaten bei der UNO und anderen internationalen Organisationen zugenommen. Der Europäischen Kommission bei der UNO zufolge, "koordinieren die Mitgliederstaaten in Zusammenarbeit mit der Kommission jetzt regelmäßig ihre Positionen, und die EU spricht daher fast immer mit einer Stimme in der UNO Generalversammlung"
www.europa.eu.int/comm/external_relations/un/intro/, abgesehen von ernsthaften Meinungsverschiedenheiten, wie im Falle des momentanen Krieges im Irak.

Da die UNO auf vielen Gebieten tätig ist, die für die EU von Bedeutung sind, hat es Bestrebungen zur Zusammenarbeit und Kooperation gegeben. Die Europäische Kommission hat bekanntgegeben, dass sie sich verpflichtet sieht, mit der UNO auf politischen Gebieten, wie Konfliktprävention, Menschenrechten, Terrorismusbekämpfung und Entwicklungskooperation zusammenzuarbeiten. Weitere Details hierzu unter
www.europa.eu.int/comm/external_relations/un/.

Ausserdem leisten die EU Mitgliedsstaaten einen wichtiger finanziellen Beitrag zur UNO. Dem Artikel 'The EU and the UN: Strengthening Global Security' (in 'Effective Multilateralism: Europe, Regional Security, and a Revitalised UN') von Martin Ortega zufolge, bestreiten sie circa 38% des UNO Budgets. Die USA und Japan leisten im Vergleich hierzu 22% respektive 19%.

UNO-Reform
Wie im EUobserver.com (www.euobserver.com) berichtet, haben die EU Staatsoberhäupter sich im März auf eine gemeinsame Position geeinigt, was die Vorschläge Kofi Annans in seinem Bericht 'In larger freedom: towards development, security and human rights for all' betrifft. Diese Vorschläge werden von den Staats- und Regierungschefs aller Länder im September 2005 diskutiert werden, wenn diese in New York zum Millenium+5-Gipfel zusammentreffen. Es bleibt abzuwarten, ob die Staatsoberhäupter in der Lage sein werden, eine Einigung zu erzielen, was die Vorschläge, die die Erhöhung der ständigen Sitze im Sicherheitsrat beinhalten, betrifft.

Robin Bloomfield
Übersetzung: Anja Krebber

Weitere Informationen, die EU/UNO-Relationen und die UNO-Reform betreffend:
The official EU@UN Website: www.europa-eu-un.org

Kofi Annans Bericht zur UNO-Reform, 'In larger freedom: towards development, security and human rights for all', steht online zur Verfuegung unter: www.un.org/largerfreedom

'Effective Multilateralism: Europe, Regional Security, and a Revitalised UN', Hrsg.
Espen Barth Eide kann hier heruntergeladen werden:
www.fpc.org.uk/publications/139

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Nachrichten in Kürze 
Instruktionspapiere zur Friedenssteuer
Diese Reihe von Instruktionspapieren bezieht sich auf die QCEA-Vorschläge zur Friedenssteuer, die wir im Europa-Rat gemacht haben.
Diese Papiere sind zu beziehen unter: www.quaker.org/qcea/peacetax

Die Web-Site - Abteilung der Intergroup* zu Friedensinitiativen
QCEA dient als Sekretariat für die Mitglieder der Intergroup* zu Friedensinitiativen des Europa-Parlaments und hat eine Reihe von Webseiten vorbereitet zur Information über die Arbeit der Intergroup*.
Weitere Informationen unter: www.quaker.org/qcea/intergroup

*Intergroup" ist eine überparteiliche Interessengruppe im Europa-Parlament, die aber erst dann registriert werden kann, wenn ihre Mitglieder mindestens drei Parteien angehören.

Europäisches Friedenshandbuch
QCEA ist dabei, ein online-Adressbuch der Organisationen und Gruppen zusammenzustellen, die für den Frieden in Europa arbeiten.
Dieses europäische Friedenshandbuch wird erarbeitet in Verbindung mit Mouvement Chrétien Pour la Paix (Christliche Bewegung für den Frieden).
Weitere Informationen darüber, wie Organisationen und Gruppen sich eintragen lassen können, werden in der nächsten Ausgabe von Around Europe veröffentlicht und sind auch erhältlich unter: www.quaker.org/qcea/peacedirectory

Werde aktiv für den NPT Non-Proliferation Treaty (Vertrag zur Nichtverbreitung von Kernwaffen)
Es ist noch Zeit in Bezug auf den NPT aktiv zu werden und sich vor der Nachfolgekonferenz im Mai 2005 bei der Kampagne für eine kernwaffenfreie Welt einzusetzen.
Weitere Informationen über den NPT und was man tun kann unter: www.quaker.org/qcea/npt.htm

Mach mit bei QCEA
Zur Zeit gibt es zwei Möglichkeiten, an unserer Arbeit teilzunehmen:

Studientour 2005 (2.-10.Juli 2005)
Die Studientour bietet die beste Gelegenheit, zu lernen, zu diskutieren und darüber nachzudenken, was Europa für dich bedeutet.
Die Anmeldefrist endet am 2.Mai 2005.
Anmeldeformulare unter: www.quaker.org/qcea/studytours.htm

Stellenausschreibung: Programm-Assistent 2005 - 2006
QCEA sucht einen jungen Menschen (Alter 21 - 30) für die Arbeit als Programm-Assistent ab September 2005.
Bewerbungen bis zum 29.April 2005.
Bewerbungsformulare gibt es unter: www.quaker.org/qcea/pa.htm

Übersetzung: Christel Wieding

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